
Bei Konkurs/Insolvenz des Leasing-Nehmers stellt der Leasing-Geber das Objekt sicher oder beauftragt einen Dritten mit der Sicherstellung, wenn mit dem Insolvenzverwalter keine weitere Nutzung vereinbart wurde. Die Leasing-Gesellschaft verwertet das Wirtschaftsgut.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42507
Keine exakte Übereinkunft gefunden.